MaRo Play

Statuten Verein MaRo Play

 

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „MaRo Play“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Duggingen.

2. Zweck
Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung aller Spiele sowie der Geselligkeit. Spezieller Fokus liegt auf der Förderung von Spielsystemen aus dem Bereich der Sammelkartenspiele und sowohl Plausch - als auch kompetitive Turniere durchzuführen.

3. Finanzen
Zur Verfolgung des Vereinszweckes erhebt der Verein Mitgliederbeiträge, welche statutarisch wie folgt festgelegt sind:
CHF 50.-- pro Jahr für aktiv Mitglieder
CHF 10.-- pro Jahr für passiv Mitglieder
Vorstandsmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
Der Vorstand kann Mitgliedern, welche den Verein durch Arbeitseinsätze unterstützen den Mitgliederbeitrag erlassen.

4. Beitritt
Alle natürlichen Personen können eine Mitgliedschaft bei einem Vorstandsmitglied beantragen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

6. Austritt und Ausschluss
Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. Die Kündigung ist schriftlich immer auf Ende des darauffolgenden Monats möglich. Bereits bezahlte Jahresbeiträge fliessen dem Verein zu.
Die Mitgliedschaft wird ohne schriftliche Austrittserklärung automatisch für ein Jahr verlängert.
Entliehenes Vereinsmaterial ist bei einem Austritt oder Ausschluss unverzüglich dem Vorstand zu übergeben.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder verpflichten sich, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck des Vereins leiden könnten. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Es haften bei allen Vereinsaktivitäten die Teilnehmenden für ihre Handlungen bzw. im Falle der Minderjährigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin haften die Erziehungsberechtigten. Versicherung ist Sache der Mitglieder.
Aktiv Mitglieder werden zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und dürfen am jährlichen GV-Vereinsturnier teilnehmen.
Passiv Mitglieder sind an der GV nicht stimmberechtigt und können nicht am jährlichen GV-Vereinsturnier teilnehmen.

8. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

9. Organisation
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal auf Einladung statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus unter Beilage der Traktandenliste eingeladen.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:

  • Abnahme des Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung.
  • Entlastung des Vorstandes von der Vereinsführung.
  • Genehmigung des Budgets
  • Wahl des Vorstandes, seiner Präsidentin / seines Präsidenten sowie der Revisorinnen und Revisoren
  • Beschluss über eingereichte Anträge
  • Änderung der Statuten
  • Auflösung des Vereins

Der Präsident hat jeweils den Stichentscheid.
Die ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen:
PräsidentIn / KassierIn
Der Vorstand konstituiert sich selbst.

11. Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren.

12. Unterschrift
Präsident und Kassier zeichnen für den Verein mit Einzelunterschrift.

13. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Statutenänderungen
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Vereins dem Änderungsvorschlag zustimmen.

15. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins durch die Generalsversammlung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

16. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 02. Januar 2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Duggingen, 02.01.2021

Die Statuten werden angenommen vom gesamten Vereinsvorstand bestehend aus:

Präsident                                Kassier

R. Lonigro                               M. Scheibler